Das sind die wichtigsten Änderungen
- Strengere Exportkontrollen
Bestimmte Dual-Use-Güter und Güter des Anhangs VII unterliegen nun einer Genehmigungspflicht – auch für humanitäre oder medizinische Zwecke. Unternehmen müssen zudem jede erste Nutzung einer genehmigungsfreien Ausnahme pro Empfänger melden.
2. Erweiterung der Handelsverbote
- Ausfuhrverbote wurden ausgeweitet (u. a. Software für Erdölexploration, Flüssigerdgas-Projekte).
- Einfuhrverbot für Aluminium (KN-Code 7601) mit wenigen kontingentabhängigen Ausnahmen.
- Flugverbote für russische Inlandsfluggesellschaften und Ausfuhrverbot für Raumfahrtgüter an bestimmte Airlines.
3. Neue Dienstleistungsverbote und Finanzsanktionen
- Baudienstleistungen sowie Weitergabe von Lizenzen und Geschäftsgeheimnissen sind nun verboten.
- Transaktionsverbot mit gelisteten Flughäfen, Häfen und Schleusen, mit Ausnahmen in Notfällen.
4. Maßnahmen gegen die Schattenflotte
Die EU verschärft die Kontrolle der russischen Umgehungsstrategie und hat 74 weitere Schiffe auf die Sanktionsliste gesetzt.
Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?
- Prüfen Sie Ihre Verträge: Sind Sie betroffen?
- Holen Sie Genehmigungen ein, wenn es für Sie nötig ist.
- Beachten Sie die Meldepflichten.
- Passen Sie Ihre Lieferketten an.
Das 16. Sanktionspaket bringt neue Herausforderungen für Ihr Unternehmen und den Arbeitsalltag. Halten Sie sich deshalb stets informiert, um keine verbotene Ausfuhr zu tätigen. Nur So vermeiden Sie Ärger mit den Behörden.