Mit dem 12. Sanktionspaket der EU wurde die sogenannte „No-Russia-Klausel“ eingeführt. Sie verpflichtet Sie, bei Exportgeschäften striktere Maßnahmen gegen die Umgehung von Sanktionen einzuhalten. Dabei spielt es keine Rolle, ob Ihr Unternehmen bislang von Russlandsanktionen unberührt geblieben ist – die neuen Anforderungen gelten für alle, die Waren oder Technologien in Drittländer exportieren. Doch was bedeutet das konkret für Sie? Welche Änderungen müssen Sie bei der Vertragsgestaltung beachten, und wie können Sie sich rechtlich absichern? Wir geben Ihnen konkrete Handlungsempfehlungen, damit Ihre Exportgeschäfte auch weiterhin reibungslos und regelkonform laufen.
AusfuhrSanktionen