Leserfrage

Was sollen wir tun, wenn eine Palette nicht zur Anmeldung passt?

Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.

Holger Schmidbaur

27.04.2026 · 2 Min Lesezeit

FRAGE: Wir stehen aktuell vor einem massiven Problem in unserer Exportabwicklung. Letzte Woche haben wir eine umfangreiche Lieferung nach Kanada via Luftfracht verschickt. Nach der Verladung stellten die Kollegen im Lager fest, dass 2 Packstücke einer anderen Sendung versehentlich mit auf die Palette geraten sind, während 3 Kartons der eigentlichen Bestellung noch im Regal stehen. Die Ausfuhranmeldung über ATLAS ist längst abgeschlossen, der Flug ist bereits erfolgt. Wir haben nun eine physische Realität, die in keiner Weise mehr mit unseren digitalen Zolldokumenten übereinstimmt. Mein Team sorgt sich nun: Handelt es sich hierbei bereits um eine Steuerverkürzung? Wie korrigieren wir diesen Fehler gegenüber dem Hauptzollamt, ohne direkt ein Bußgeldverfahren zu riskieren oder unseren Status als zugelassener Ausführer (heute SDE-Verfahren) zu gefährden? Was müssen wir jetzt tun, damit unser Kunde in Kanada keinen Schiffbruch bei der Einfuhr erleidet?

ANTWORT von Holger Schmidbaur: Wenn die physische Realität nicht mehr mit den digitalen Zolldokumenten übereinstimmt, leiten Sie umgehend ein strukturiertes Krisenmanagement ein. Mengendifferenzen stuft die Zollverwaltung nicht als Kavaliersdelikt ein. Sie führen im Ernstfall zu Vorwürfen der Steuerverkürzung oder zum Entzug von zollrechtlichen Vereinfachungen.

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