Seit dem 1. Januar 2026 befindet sich der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) im Vollbetrieb. Mit der ATLAS-Info 0881/2025 hat die Zollverwaltung sehr klar festgelegt, welche neuen Voraussetzungen nun für die Einfuhr gelten. Die zuvor geltende Übergangsphase – in der Sie lediglich berichten mussten – ist beendet. Ab sofort entscheidet CBAM darüber, ob Ihre Waren überhaupt zum zollrechtlich freien Verkehr überlassen werden dürfen. Damit wird CBAM für Sie zu einer unmittelbaren Compliance-Pflicht in der täglichen Einfuhrpraxis.

