Leserfrage

Können wir Freiverkehrsbescheinigungen A.TR mit QR-Code nur digital aufbewahren?

FRAGE: Die Freiverkehrsbescheinigungen A.TR haben ja mittlerweile in der Regel eine QR-Code und eine Web-Adresse und können somit digital eingesehen werden. Entfällt dann die Pflicht, dass wir das Original aufbewahren […]

Sabine Wazlawik

13.01.2026 · 1 Min Lesezeit

FRAGE:

Die Freiverkehrsbescheinigungen A.TR haben ja mittlerweile in der Regel eine QR-Code und eine Web-Adresse und können somit digital eingesehen werden. Entfällt dann die Pflicht, dass wir das Original aufbewahren müssen, so dass es reicht, dass wir diese Präferenznachweise digital vorzeigen können?



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