FRAGE:
Wir erhalten immer wieder Waren von unserem Kunden aus der Schweiz zurück. Wir haben die Waren mit Präferenznachweis ausgeführt. Bei den Waren handelt es sich um präferenzielle EU-Ursprungswaren. Wenn die Waren zurückkommen, stellt uns der Lieferant einen Präferenznachweis aus, in dem er den EU-Ursprung bestätigt, weil er mit den Waren nichts gemacht hat. Es handelt sich aber auch um Rückwaren. Was sollen wir hier am besten beantragen? Beides können wir ja nicht angeben, oder?
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