Wenn Sie Waren in die EU einführen und in den zollrechtlich freien Verkehr überführen wollen, sind die Einfuhrabgaben grundsätzlich beim Grenzübertritt zu entrichten. In den meisten Fällen verbleiben die Waren jedoch nicht an der Grenze, sondern werden weitertransportiert. Das zollrechtliche Versandverfahren ermöglicht es, die Zollabfertigung der Sendung von der Außengrenze an den Bestimmungsort zu verlegen. Im Folgenden erfahren Sie Unterschiede und Vorteile der internen/externen Unionsversandverfahren und des gemeinsamen Versandverfahrens. Außerdem erläutere ich Ihnen Vereinfachungen bei der Abwicklung.


