Wenn Sie Waren in die EU einführen und in den zollrechtlich freien Verkehr überführen wollen, sind die Einfuhrabgaben grundsätzlich beim Grenzübertritt zu entrichten. In den meisten Fällen verbleiben die Waren jedoch nicht an der Grenze, sondern werden weitertransportiert. Das zollrechtliche Versandverfahren ermöglicht es, die Zollabfertigung der Sendung von der Außengrenze an den Bestimmungsort zu verlegen. Im Folgenden erfahren Sie Unterschiede und Vorteile der internen/externen Unionsversandverfahren und des gemeinsamen Versandverfahrens. Außerdem erläutere ich Ihnen Vereinfachungen bei der Abwicklung.
Die Aufgaben des Versandverfahrens
Im grenzüberschreitenden Warenverkehr werden täglich enorme Mengen an Gütern in das Zollgebiet der EU verbracht. Allein im Jahr 2023 wurden im Hamburger Hafen 3,8 Millionen TEU [1 TEU ≙ ein 20-Fuß-Container] eingeführt. Die meisten Empfänger dieser Waren befinden sich weiter im Inland oder in einem anderen EU-Land. Das Versandverfahren erfüllt dabei folgende Funktionen:
- Einheitliche Regelungen: Es ermöglicht die Beförderung von Nichtunionswaren innerhalb des Unionsgebiets unter klar definierten Vorgaben.
- Zollabfertigung optimieren: Diese erfolgt am Bestimmungsort statt an der Grenze, was die Zollbehörden entlastet und Wartezeiten reduziert.
- Einfuhrabgaben verschieben: Bis zur Überführung an die Bestimmungszollstelle fallen keine Einfuhrabgaben an.
- Zollamtliche Überwachung: Während des Transports bleiben die Waren unter Zollaufsicht, um Missbrauch zu verhindern.
- Sicherheitsleistung: Für die Nutzung des Verfahrens muss eine Sicherheit geleistet werden, um potenzielle Risiken der unverzollten Beförderung abzusichern.
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