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Ab 2025 Pflicht: Alles, was Sie zur E-Rechnung wissen sollten

Das Bundesministerium für Finanzen hat die Einführung der E-Rechnung für alle inländischen B2B-Umsätze ab dem 1.1.2025 beschlossen. Diese gesetzliche Änderung vereinfacht die Rechnungsprozesse und beschleunigt den Geschäftsverkehr.

Markus Graef

03.12.2024 · 1 Min Lesezeit

Das Bundesministerium für Finanzen hat die Einführung der E-Rechnung für alle inländischen B2B-Umsätze ab dem 1.1.2025 beschlossen. Diese gesetzliche Änderung vereinfacht die Rechnungsprozesse und beschleunigt den Geschäftsverkehr.

Eine E-Rechnung ist ein strukturiertes elektronisches Format, das die automatische Verarbeitung ermöglicht und der europäischen Norm EN 16931 entspricht. Wichtig: Ein PDF-Dokument zählt nicht als E-Rechnung, da es keine strukturierten Daten enthält.

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