Zoll + Außenhandel aktuell 15.07.2025

KW 30/2025

Top-Thema: Dual-Use-Güterklassifizierung
in der Praxis So haben Sie die Liste fest im Griff und beschleunigen Ihre Prüfung

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Nutzen Sie beim Import die UE EUR-MED? Mit diesem Wissen ersparen Sie sich jetzt unnötige Zölle
Es gibt immer wieder Fälle, in denen bestimmte Konstellationen einer Zollabfertigung nicht standardmäßig in ATLAS abgebildet werden können. Kürzlich wurde solch ein Fall von der deutschen Zollverwaltung veröffentlicht: Betroffen sind Importsendungen zur Überlassung in den freien Verkehr mit der Ursprungserklärung EUR-MED, die nicht von Ermächtigten Ausführern ausgestellt wurde. Hier finden Sie den Workaround für künftige Fälle ebenso wie eine Lösung für zurückliegende Fälle.
Seit 21.6.2025 gilt: vorübergehende Aussetzung der Zollpräferenz für Ethanol aus Pakistan
Die EU ermöglicht einseitige Präferenzzollsätze bei der Einfuhr für Ursprungswaren im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems (APS). Weder Länder noch Waren sind auf ewig im begünstigten Kreis – regelmäßig wird überprüft, ob die Notwendigkeit der Begünstigung noch besteht. Bleiben Sie daher auf dem Laufenden, denn ein Wegfall der Präferenz wirkt sich direkt auf Ihre Einfuhrpreise aus.
Erleichterungen in Sicht: EU-Parlament und EU-Rat einigen sich zum Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM)
Bereits im Februar wurde das Omnibus-Paket I mit geplanten Erleichterungen veröffentlicht. Nun haben sich am 18.6.2025 Parlament und Rat auf konkrete Erleichterungen geeinigt, von denen insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen sowie gelegentliche Einführer profitieren sollen. In Kraft getreten sind diese zwar noch nicht, aber bereits in Reichweite für Sie. Das ist ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg zur geänderten Rechtsverordnung. Erfahren Sie die wichtigsten Details zu den Folgen für Ihren Alltag.
Dual-Use-Güterklassifizierung in der Praxis: So haben Sie die Liste fest im Griff und beschleunigen Ihre Prüfung
Ein großer Teil der Exportkontrolle dreht sich um Verbote und Beschränkungen für Güter. Mit dem Begriff „Güter“ sind nicht nur klassische Waren gemeint, sondern je nach Gesetz auch Software und Technologie. Rechtsfolgen für Ihre Güter, wie z. B. ein Ausfuhrverbot oder eine Genehmigungspflicht, greifen, wenn Ihr Produkt in den Anwendungsbereich des jeweiligen Gesetzes fällt. In der EU-Dual-Use-Verordnung (DUVO), die hier im Fokus steht, ist dies u. a. der Fall, wenn Ihr Gut im Anhang I gelistet ist. Doch was sich so unkompliziert anhört, führt in der Praxis oft zu Nachfragen: die Komplexität der Güterliste erfordert eine sehr gute Produktkenntnis und eine detaillierte Prüfung. Hier erhalten Sie einen Überblick über die Liste und wertvolle Tipps zur praktischen Anwendung.
Ihre Fragen zum Im- und Export in und außerhalb der EU
FRAGE: Seit Kurzem sind wir Ermächtigter Ausführer und exportieren nach Südkorea. Jetzt schrieben wir den Ursprungssatz mit unserer Bewilligungsnummer auf die Rechnung. Bevor wir Ermächtigter Ausführer wurden, verlangte der Kunde […]
F‑Gase‑Verordnung (EU) 2024/573: So erkennen und managen Sie die Risiken in Ihrem Unternehmen
Seit dem 11.3.2024 gilt die neue EU-Verordnung über fluorierte Treibhausgase (F-Gase) 2024/573. Sie bringt weitreichende Konsequenzen für Unternehmen mit sich, die Kälteanlagen, Wärmepumpen, Brandschutzsysteme oder andere technische Anwendungen betreiben, in denen F-Gase verwendet werden. Das Ziel: den Einsatz dieser klimaschädlichen Stoffe drastisch reduzieren und umweltfreundlichere Alternativen fördern.

Arbeitshilfen

  • Ihr Einstieg in die Umsetzung der F-Gase-Verordnung
  • Hier wird Ihnen geholfen: Ihre Anfragemöglichkeitenbeim BAFA für Ihre Exportkontrollfälle