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Erleichterungen in Sicht: EU-Parlament und EU-Rat einigen sich zum Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM)

Bereits im Februar wurde das Omnibus-Paket I mit geplanten Erleichterungen veröffentlicht. Nun haben sich am 18.6.2025 Parlament und Rat auf konkrete Erleichterungen geeinigt, von denen insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen sowie gelegentliche Einführer profitieren sollen. In Kraft getreten sind diese zwar noch nicht, aber bereits in Reichweite für Sie. Das ist ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg zur geänderten Rechtsverordnung. Erfahren Sie die wichtigsten Details zu den Folgen für Ihren Alltag.

Svenja Sausen

15.07.2025 · 1 Min Lesezeit

Die wichtigsten Details auf einen Blick

  • Neue De-minimis-Schwelle von 50 Tonnen: Diese ersetzt die bis dahin geltende Regelung einer Wertgrenze. Damit werden ca. 90 % der Importeure von den CBAM-Regelungen befreit. Das EU-Parlament betont in seiner Pressemeldung, dass auch nach der Änderung immer noch 99 % der CO2-Emissionen von CBAM umfasst sind und das Gesetz somit eine gute Wirkung für den Klimaschutz erzielt.

  • Weiterhin Schutz vor Umgehung und Missbrauch: Trotzdem werden in der überarbeiteten Verordnung auch Maßnahmen zum Schutz vor Umgehungseinfuhren und Bestimmungen zur Missbrauchsbekämpfung vorhanden sein.

  • Administrative Prozesse werden vereinfacht: Darunter fallen insbesondere das Genehmigungsverfahren, die Berechnung der Emissionen und die Prüfungsvorschriften sowie die finanzielle Haftung der zugelassenen CBAM-Meldepflichtigen.

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