Top-Thema
Dual-Use-Güterklassifizierung in der Praxis: So haben Sie die Liste fest im Griff und beschleunigen Ihre Prüfung
Ein großer Teil der Exportkontrolle dreht sich um Verbote und Beschränkungen für Güter. Mit dem Begriff „Güter“ sind nicht nur klassische Waren gemeint, sondern je nach Gesetz auch Software und Technologie. Rechtsfolgen für Ihre Güter, wie z. B. ein Ausfuhrverbot oder eine Genehmigungspflicht, greifen, wenn Ihr Produkt in den Anwendungsbereich des jeweiligen Gesetzes fällt. In der EU-Dual-Use-Verordnung (DUVO), die hier im Fokus steht, ist dies u. a. der Fall, wenn Ihr Gut im Anhang I gelistet ist. Doch was sich so unkompliziert anhört, führt in der Praxis oft zu Nachfragen: die Komplexität der Güterliste erfordert eine sehr gute Produktkenntnis und eine detaillierte Prüfung. Hier erhalten Sie einen Überblick über die Liste und wertvolle Tipps zur praktischen Anwendung.
Svenja Sausen
15.07.2025
·
6 Min Lesezeit
Die „Güterklassifizierung“ in der Praxis
Es gibt keine rechtliche Definition dieses Begriffs, vielmehr handelt es sich um eine Praxisbezeichnung eines Arbeitsprozesses. Güterklassifizierung meint den Prozess, in bestehenden, exportkontrollrechtlichen Verordnungen und Gesetzen zu prüfen, ob das eigene Produkt darin gelistet ist. Stellen Sie eine Listung fest, können Sie dann die korrekte Rechtsfolge ableiten.
Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie ‚Zoll + Außenhandel aktuell‘ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von:
- Minimierung von Zahlungsrisiken durch sichere Auswahl der richtigen
Zahlungsbedingungen
- Optimierung Ihrer Auslandskalkulation und Vermeidung von Kostenfallen
- Schnelle Informationen zu Änderungen von Importbestimmungen weltweit