Exportkontrolle in der Praxis 22.12.2025

KW 52 I 2025

Top-Thema: Bestimmen Sie vorher den statistischen Wert bei der Ausfuhr und sichern Sie sich volle Compliance durch klare Definitionen

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Bestimmen Sie vorher den statistischen Wert bei der Ausfuhr und sichern Sie sich volle Compliance durch klare Definitionen
Die korrekte Angabe des statistischen Wertes in der Ausfuhranmeldung stellt in der Praxis häufig eine Herausforderung dar. Missachten Sie jedoch die gesetzlichen Bestimmungen, drohen empfindliche Konsequenzen. Lesen Sie hier, was Sie bei Gratismustern beachten müssen, welche Abteilungen Sie dringend einbeziehen sollten und wie Sie die Konsequenzen für Ihre Empfänger abwägen. Damit erleichtern Sie sich Ihren Arbeitsalltag und stellen die Einhaltung der Vorschriften sicher.
„Made in Germany“ – rechtssicher und exportkontrollkonform kennzeichnen
„Made in Germany“ ist weltweit eines der stärksten Qualitätsversprechen – und für Sie als deutsches Unternehmen ein entscheidender Wettbewerbsvorteil. Damit Ihre Angabe nicht nur marketingwirksam, sondern auch rechtssicher und exportkonform ist, müssen Sie zollrechtliche, wettbewerbsrechtliche und exportkontrollrechtliche Vorgaben beachten. Diese Übersicht fasst die wichtigsten Punkte kompakt zusammen.

Arbeitshilfen

  • Übersicht: Korrekter statistischer Wert
  • Übersicht: „Made in“-Ursprung