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Prüfen Sie jetzt Ihre Prozesse, um sich auf die Abschaffung der 150-€-Zollbefreiung vorzubereiten

Die EU plant, die bisherige Regelung zur Zollbefreiung für Waren unter 150 € aufzuheben. Bislang konnten Waren bis zu diesem Wert zollfrei in das EU-Gebiet eingeführt werden, was insbesondere den Versandhandel aus Drittländern betraf. Künftig werden Sie jedoch für alle Waren, unabhängig vom Warenwert, Zollabgaben entrichten müssen.

Holger Schmidbaur

22.12.2025 · 2 Min Lesezeit

Mit dieser Maßnahme verfolgt die EU 2 wesentliche Ziele:

  • Wettbewerbsverzerrungen beseitigen: Sie möchte einen fairen Wettbewerb für EU-Unternehmen schaffen, da diese die vollen Abgaben entrichten, während Sendungen aus Drittländern bisher oft zollfrei blieben.

  • Umweltprobleme eindämmen: Die EU will das Aufsplitten von größeren Sendungen in viele kleine Pakete verhindern, das oft praktiziert wird, um unterhalb der 150-€-Grenze zu bleiben.

    Mit dieser geplanten Neuerung stellt die EU das Zollsystem in Einklang mit den bereits bestehenden Mehrwertsteuerregeln für Importwaren.

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