Exportkontrolle in der Praxis 26.05.2026

KW 22 I 2026

Top-Thema: Ab sofort gelten die neuen CBAM-Regeln: So vermeiden Sie teure Fehler in der Klassifizierung und sichern Ihre zollrechtliche Integrität

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Waren über Drittländer umleiten: Wie Sie die Tricks der Sanktionsbrecher sicher erkennen
Die jüngsten Razzien im Rhein‑Main‑Gebiet zeigen, welchen Risiken sich unbescholtene Unternehmen heute aussetzen. Vor allem, wer Maschinenteile und Chemie exportiert, muss auf der Hut sein. Denn die Sanktionsbrecher arbeiten mit einem perfiden Trick, der immer raffinierter wird und sich zunehmend schwerer im Tagesgeschäft erkennen lässt.
Ab sofort gelten die neuen CBAM-Regeln: So vermeiden Sie teure Fehler in der Klassifizierung und sichern Ihre zollrechtliche Integrität
Die Schonfrist ist abgelaufen: Seit dem 31.3.2026 gelten die neuen Anforderungen der CBAM-Verordnung. Unternehmen müssen nun belastbare Emissionsdaten vorhalten und ihre Compliance-Prozesse an die verschärften Prüf- und Dokumentationspflichten anpassen. Besonders kritisch sind Lieferantenangaben aus Drittländern: Fehlerhafte oder geschätzte Werte können schnell zu Nachfragen der Behörden und Sanktionen führen. Was Sie jetzt konkret erledigen müssen – und warum vermeintlich „kreative“ Lösungen bei der Datenermittlung erhebliche Haftungsrisiken bergen.
CITES in der Zollanmeldung – diese Codierungen sparen Ihnen Zeit und Nerven
Sie exportieren Waren, die Bestandteile geschützter Tier- oder Pflanzenarten enthalten? Dann müssen Sie die artenschutzrechtlichen Vorgaben in Ihrer Zollanmeldung korrekt abbilden. In dieser Übersicht erfahren Sie, welche CITES-Bescheinigungen es gibt, welche Codierungen in ATLAS anzumelden sind und welche Punkte Unternehmen häufig übersehen.

Arbeitshilfen

  • Übersicht: CBAM-Compliance und sichere Tarifierung
  • Übersicht: Cites-Bescheinigungen