FRAGE: Ich leite seit 2 Jahren die Zollabteilung in einem mittelständischen Maschinenbaubetrieb. In letzter Zeit verweigert mir die Geschäftsführung zunehmend die Einsicht in sensible Vertriebsverträge mit kritischen Drittländern, obwohl ich die Ausfuhranmeldungen rechtlich absichern muss. Ich habe das Gefühl, man möchte mich als „Schutzschild“ nutzen, ohne mir die nötigen Kontrollwerkzeuge zu überlassen. Wer haftet eigentlich, wenn man mich bewusst von Informationen abschneidet? Geht es der Geschäftsführung hier nur um eine Haftungsverschiebung und wie schütze ich mich persönlich vor strafrechtlichen Konsequenzen?
ANTWORT von Holger Schmidbaur: Ihre Situation beschreibt einen klassischen Konflikt in der Exportkontroll-Compliance: die Diskrepanz zwischen formeller Verantwortung und tatsächlicher Durchsetzungsmacht. Wenn die Geschäftsführung notwendige Informationen zurückhält, hebelt sie die interne Kontrollinstanz aus. Rechtlich gesehen entbindet dies die Unternehmensleitung jedoch keineswegs von ihrer Verantwortung. Im Gegenteil: Die GF trägt die Organisationsverantwortung. Werden Compliance-Strukturen zwar auf dem Papier geschaffen, aber im Alltag aktiv behindert, liegt ein Organisationsverschulden vor.
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