Exportkontrolle in der Praxis 26.05.2025

KW 22 I 2025

Top-Thema: Import-Sanktionen: Was Sie jetzt
prüfen müssen, um das Geschäft auf eine rechtssichere Basis zu stellen

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Import-Sanktionen: Was Sie jetzt prüfen müssen, um das Geschäft auf eine rechtssichere Basis zu stellen
Unternehmen, die Waren importieren wollen, kämpfen derzeit mit erheblichen Schwierigkeiten. Die EU passt ihre Sanktionen – vor allem gegen Russland und Belarus – ständig aus politischen Gründen an. Dadurch müssen Betriebe ihre Abläufe immer wieder neu ausrichten. Viele Branchen spüren die Folgen der Importverbote deutlich und müssen sich intensiv mit den komplexen Vorgaben auseinandersetzen. Wir zeigen Ihnen in diesem Beitrag, wie Sie Ihre Organisation sicher aufstellen – auch mit Blick auf die kommenden Änderungen.
Neue EU-Methanverordnung: Was Sie als Importeur im Energiesektor jetzt wissen und umsetzen müssen
Seit dem 4.8.2024 ist sie in Kraft: die erste EU-Verordnung (EU/2024/1787) zur Verringerung der Methanemissionen im Energiesektor. Für Unternehmen, die fossile Energieträger wie Erdöl, Erdgas oder Kohle in die EU importieren, ergeben sich daraus neue Pflichten. Wir zeigen nachfolgend, was auf Sachbearbeiter und Teamleiter jetzt zukommt.
EU erleichtert Rüstungsexporte: So profitieren Sie von den neuen Regeln
Am 14.4.2025 hat der Rat der EU seine Überprüfung des EU-Rahmens für die Rüstungsgüterkontrolle mit der Annahme des Beschlusses (GASP) 2025/77 zur Änderung des Gemeinsamen Standpunkts 2008/944/GASP abgeschlossen. Diese Entscheidung markiert einen bedeutenden Schritt in der Weiterentwicklung der europäischen Exportkontrollpolitik und bringt wichtige Neuerungen mit sich, die Sie als deutsche Exportkontrollverantwortliche maßgeblich betreffen.
8 Punkte zur Sanktionssicherheit im Import: Eine Checkliste für Exportkontrollbeauftragte
EU-Embargos im Import zu beachten ist anspruchsvoll, vor allem, weil sich die Regeln ständig ändern. Wer dagegen verstößt, muss mit schweren Folgen rechnen. Deshalb sollten Sie Ihre Importprozesse durchgehend prüfen und absichern. Die folgende Checkliste zeigt Ihnen 8 konkrete Schritte, mit denen Sie die Sanktionsvorgaben zuverlässig umsetzen.
Einfuhr von zerlegter Ware: Was Sie über das neue EuGH-Urteil unbedingt wissen müssen
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 27.4.2023, Rs. C-107/22, hat die zollrechtliche Einreihung zerlegt gelieferter Waren konkretisiert. Es stellte klar, dass auch dann eine einheitliche Ware vorliegen kann, wenn die Lieferung in mehreren Zollanmeldungen erfolgt und an unterschiedliche, aber verbundene Unternehmen adressiert ist. Entscheidend sind die gleichzeitige Gestellung und der nachgewiesene Zweck der Komplettierung zu einem funktionalen Ganzen, erkennbar an objektiven Merkmalen wie gemeinsamer Verpackung, einheitlicher Lieferung, identischem Anmelder oder eindeutiger Montageabsicht.

Arbeitshilfen

  • Checkliste: Importprozess bei Sanktionen
  • Übersicht: Änderung Methanvorschriften