Exportkontrolle in der Praxis 08.01.2024

KW 02/2024

Prüfen Sie, ob Sie von der Anti-FolterVerordnung betroffen sind:
Diese Verordnung beinhaltet verbotene und genehmigungspflichtige Güter – hierauf müssen Sie achten

Selbstanzeige im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht – so ist die Rechtslage:
Die Selbstanzeige ist das Mittel der Wahl bei Verfehlungen – so gehen Sie dabei richtig vor.

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2024 auf Ihrer Agenda: Nutzen Sie Präferenzabkommen für mehr Handel
Präferenzabkommen steigern nicht nur den Handel mit ausgewählten Partnerländern, sondern ermöglichen es Ihnen auch, gegenüber der außereuropäischen Konkurrenz Ihre Ware günstiger in das jeweilige Zielland zu versenden. Dies ist auch der Grund, warum die Nutzung von Präferenzabkommen natürlich von extrem hoher Bedeutung ist. Damit Sie den maximalen Nutzen aus diesen Präferenzabkommen in 2024 ziehen können, gibt es ein paar Dinge zu beachten. Wir fassen sie im Folgenden für Sie zusammen.
Denken Sie bei Ihrer Exportkontrolle auch immer an die Anti-Folter-Verordnung!
Wenn Sie bei Ihrer exportkontrollrechtlichen Prüfung in ein Drittland feststellen, dass Sie gelistete Güter haben und eine Ausfuhrgenehmigung benötigen, könnte dies auch die Anti-Folter-Verordnung (VO) betreffen. Doch was genau ist […]
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Wie Sie die Selbstanzeige im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht richtig nutzen
Eine Selbstanzeige zu erstatten, um auf die eigenen Verfehlungen aufmerksam zu machen, fällt sicher niemandem leicht. Dennoch sollten wir auch davor nicht zurückschrecken, da die Selbstanzeige uns dabei helfen kann, […]
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Für Ihre Exporte nach Südafrika sollten Sie diese rechtlichen Voraussetzungen kennen
Südafrika ist nicht nur Vertragsstaat verschiedener regionaler und überregionaler Abkommen, sondern auch Mitglied der Welthandelsorganisation (WTO). Auch Deutschland unterhält ein Handelsabkommen mit Südafrika. Grund genug, um Handel zu treiben! Doch […]
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