FRAGE: Wir sind ein Unternehmen mittlerer Größe aus Baden-Württemberg und unsere Geschäftsleitung vertritt aktuell den Standpunkt, dass wir die Finanzsanktionsliste ausschließlich als Quelle für die Sanktionslistenprüfung nutzen sollen. Klar ist, dass die Finanzsanktionsliste auch immer wieder im Rahmen von Seminaren als mögliche Informationsquelle dargestellt wird. Trotzdem habe ich wegen der Vollumfänglichlichkeit der Prüfung meine Zweifel. Deshalb meine Frage: Ist die Finanzsanktionsliste vollumfänglich und kann ich mich wirklich im Rahmen der Sanktionslistenprüfung auf sie verlassen?
ANTWORT: Eine Vollumfänglichkeit ist leider nicht gegeben. Die Finanzsanktionsliste ist grundsätzlich dafür ausgelegt, dass damit Personen, Gruppen und Organisationen durch EU-Verordnungen genannt sind und geprüft werden. Hierbei wird die sogenannte „Consolidated Financial Sanctions List“ (CFSP) der EU geprüft.
