Praxistipp

Denken Sie bei Ihrer Exportkontrolle auch immer an die Anti-Folter-Verordnung!

Wenn Sie bei Ihrer exportkontrollrechtlichen Prüfung in ein Drittland feststellen, dass Sie gelistete Güter haben und eine Ausfuhrgenehmigung benötigen, könnte dies auch die Anti-Folter-Verordnung (VO) betreffen. Doch was genau ist […]

Julianna Straib-Lorenz

08.02.2024 · 3 Min Lesezeit

Wenn Sie bei Ihrer exportkontrollrechtlichen Prüfung in ein Drittland feststellen, dass Sie gelistete Güter haben und eine Ausfuhrgenehmigung benötigen, könnte dies auch die Anti-Folter-Verordnung (VO) betreffen. Doch was genau ist die Anti-Folter-VO und gibt es hierzu auch Erleichterungen? Wir klären hier auf!

Die Anti-Folter-Verordnung ist ebenfalls eine europäische Verordnung, die den Handel mit Gütern regelt, die zur Vollstreckung der Todesstrafe, Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe verwendet werden können. Hier wird die Ausfuhr kontrolliert und ist je nach Fall verboten. Wenn die Ausfuhr verboten ist, dürfen Sie das Rechtsgeschäft nicht tätigen – wenn die Ausfuhr jedoch genehmigungspflichtig ist, stellen Sie einen Antrag auf Ausfuhrgenehmigung im Elan-K2 Ausfuhr-Portal.

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