Zollrecht aktuell 03.09.2024

Sonderausgabe: LkSG – So „einfach“ geht‘s!

Top-Thema:
Die große Herausforderung: So implementieren Sie
ein sicheres Risikomanagement in Ihrem Unternehmen

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Die große Herausforderung: So implementieren Sie ein sicheres Risikomanagement in Ihrem Unternehmen
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verlangt von Ihnen als betroffenes Unternehmen, dass Sie menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten entlang Ihrer gesamten Lieferkette sowohl direkt als auch indirekt erfüllen. Deshalb ist es wichtig, dass Sie ein effektives Risikomanagementsystem einführen, denn nur so können Sie diesen Anforderungen gerecht werden. In diesem Artikel bieten wir Ihnen eine umfassende beispielhafte Anleitung zur Einrichtung Ihres Risikomanagements, um die Vorgaben des LkSG zu erfüllen. Nutzen Sie unsere Tipps, um schnell und effizient ein Risikomanagement zu etablieren und die Vorgaben zu erfüllen.
Top Fakten: LkSG – Wissenswertes und Sanktionen
Das LkSG ist seit 2023 in Kraft, und seit dem Jahreswechsel 2024 ist bereits der zweite Übergangszeitraum erreicht. Nun müssen auch kleinere Unternehmen ihre Lieferketten betrachten und bestimmte Geschäftspraktiken entweder unterlassen oder fördern. Doch welche Geschäftspraktiken müssen denn genau betrachtet werden innerhalb der Lieferketten? Erfahren Sie mehr in unserem Artikel.
CSDDD tritt in Kraft – Ist die EU-Richtlinie das neue LkSG?
Im zweiten Quartal 2024 hat der EU-Rat das CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive – CSDDD oder CS3D) verabschiedet. Es trat nach Erscheinen im Amtsblatt 20 Tage später in Kraft. Da stellt sich die Frage: Ist es die Erweiterung des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, oder wie müssen Sie damit umgehen?

Arbeitshilfen

  • CSDDD Zeitplan für die Umsetzung
  • Erstellung einer Risikoanalyse zum LkSG
  • Was sind angemessene und wirksame Kriterien, um Ihren Sorgfaltspflichten nachzukommen