Das LkSG ist seit 2023 in Kraft, und seit dem Jahreswechsel 2024 ist bereits der zweite Übergangszeitraum erreicht. Nun müssen auch kleinere Unternehmen ihre Lieferketten betrachten und bestimmte Geschäftspraktiken entweder unterlassen oder fördern. Doch welche Geschäftspraktiken müssen denn genau betrachtet werden innerhalb der Lieferketten? Erfahren Sie mehr in unserem Artikel.
Diesen Anwendungsbereich umfasst das LkSG
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