Wenn Sie den Status eines zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten beantragen, dann gibt es immer erst mal eine Vor-Ort-Kontrolle, nachdem Sie die Fragebögen eingereicht haben. Damit Sie den Status eines Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten erhalten, macht das Hauptzollamt den Realitätsabgleich und Sie erhalten die Bewilligung – oder eben auch nicht. Doch auch nachdem Sie die Bewilligung erhalten haben, besteht die Möglichkeit, dass das Hauptzollamt nochmals bei Ihnen erscheint. Unter welchen Voraussetzungen wird es dann ein solches Vor-Ort-Monitoring bei Ihnen vornehmen? Und was steckt eventuell dahinter? Diesen Fragen gehen wir in diesem Artikel nach.

