Der CO2-Grenzausgleichsmechanismus ist in aller Munde. Und viele Unternehmen fragen sich, ob die Reportingpflichten für den CO2-Grenzausgleichsmechanismus auch sie betreffen. Denn als Unternehmen müssen Sie unterscheiden, ob Sie bestimmte Warengruppen importieren, die unter den CO2- Grenzausgleichsmechanismus fallen oder eben nicht. Hierbei ist es wichtig, dass Sie eine Analyse Ihres Güterhandels machen und die betroffenen Warentarifnummern herausfiltern. Danach prüfen Sie anhand unseres Schaubildes, ob Sie davon betroffen sind und welche Reportingpflichten Sie ggf. erfüllen müssen. Ob Sie als Unternehmen betroffen sind oder nicht, das wissen Sie nach der Lektüre dieses Artikels.

