FRAGE Hallo liebes Redaktionsteam, wir haben von der neuen CBAM-Verordnung gehört, und nachdem wir intern unsere Waren geprüft und dann auch richtig eintarifiert haben, stellten wir fest, dass wir ebenfalls von den CO2-Grenzausgleichsmechanismus-Berichtspflichten betroffen sind. Dazu ergeben sich nun eine Menge Fragen: Denn nicht nur, dass wir nicht wissen, wie wir uns genau anmelden müssen und welche Informationen in den CBAM-Bericht gehören. Wir stellen uns ebenfalls die Frage, wie denn dieser CO2-Grenzausgleichsmechanismus berechnet wird? Jetzt dachten wir, Sie können uns eventuell weiterhelfen.
Antwort VON Julianna Straib-Lorenz: Lieber
Leser, Sie sind tatsächlich nicht alleine mit dieser Frage, denn wer dachte, dass die Emissionen einfach berechnet werden können, der ist auf dem Holzweg. Wie Sie unten im Bild sehen, gibt es für die grauen Emissionen einen einfachen und einen komplexen Wert, die beide ermittelt werden können. Diese Formeln sind hoch mathematisch und sagen aus, wie man die CO2-Werte berechnen kann. Und das stellt auch für alle Importeure der betroffenen Warengruppen die größte Herausforderung dar. Denn bedenken Sie: Anhand Ihrer Berechnung und Ihres Berichts werden am Ende die Ausgleichszahlungen erhoben und Sie können sich daraufhin Zertifikate kaufen. Für die Wertberechnung sind Sie auf jeden Fall auf Ihren Lieferanten angewiesen. Und dies ist eine der größten Herausforderungen für die CBAM-Reportings, denn nach unseren Erfahrungswerten sind die Lieferanten eher nicht bereit, als Beitrag irgendwelche Werte zu übermitteln.
Auf jeden Fall kann ich Ihnen empfehlen, unbedingt Ihre IST-Werte zu verwenden, die von einer zertifizierten Prüfstelle verifiziert worden sind. Grundsätzlich ist es möglich, dass Sie auch Standardwerte verwenden, die von der EU herausgebracht worden sind. Doch wenn Sie die Standardwerte verwenden, haben Sie möglicher Weise finanzielle Nachteile, die Sie beachten müssen. Denn zum einen wird ein Aufschlag fällig und zum anderen haben Sie dann die schlechteste Leistung für diese Art von Waren, die angenommen werden kann.
Einen Tipp kann ich Ihnen mitgeben: Wenn Ihr Lieferant bereits in seinem Land für die Ware, die er Ihnen liefert, ein CO2-Zertifikat erworben hat, können Sie unter Vorlage des Zertifikates diese Gebühr von Ihrer abziehen.
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