Seit dem 11. Oktober 2024 erhebt China vorläufige Antidumpingzölle auf die Einfuhr von Branntwein aus der EU. Diese Maßnahme gilt als Reaktion auf die europäischen Ausgleichszölle auf chinesische Elektrofahrzeuge.
Seit dem 15. Oktober 2024 gelten in Brasilien höhere Einfuhrzölle für zahlreiche Produkte. Diese Maßnahme soll Handelsungleichgewichte ausgleichen und betrifft insgesamt 42 Zolltarifnummern aus verschiedenen Sektoren.
Nicht nur die Abgabe der Zollanmeldung wird immer digitaler, auch die Kommunikation mit der Zollverwaltung verändert sich. Früher hatten Sie regelmäßig Kontakt zu Ihren zuständigen Zollbeamten an der Zollstelle, weil Sie Unterlagen vorbeigebracht oder Ihre Waren abgefertigt haben. So konnten Sie die Kommunikation im persönlichen Gespräch gut aufrecht erhalten. Dies wird im digitalen Zeitalter immer schwieriger. Aber ich habe einige Tipps, wie Sie die Kommunikation mit Ihrer Zollstelle trotz allem verbessern oder erhalten können und dadurch profitieren.
FRAGE: Wie so oft geht es zum Jahreswechsel oft drunter und drüber bei uns sowie auch bei unseren Lieferanten. In einigen Fällen haben wir zum neuen Jahr die neuen gültigen […]
FRAGE: Wir erhalten viele Rückwaren. In vielen Fällen ist der Aufwand für eine Rückwarenabfertigung sehr hoch und steht nicht im Verhältnis zur Ersparnis. Haben wir in dem Fall die Möglichkeit, […]
Seit dem 1. Oktober 2024 sind Sie als Importeur von CBAM-relevanten Produkten verpflichtet, transparente CO₂-Daten zu liefern. Doch wie setzen Sie diese Anforderungen um – besonders bei Importen aus China, dem weltweit größten Exporteur?
Am Jahreswechsel stehen viele Unternehmen vor einer wichtigen Aufgabe: der Ausstellung und Überprüfung von Langzeitlieferantenerklärungen (LLE). Zu dem Zeitpunkt sind diese Dokumente häufig erforderlich, doch kann es auch immer wieder vorkommen, dass Unternehmen sie unterjährig anfordern. Solch ein Dokument ist für viele im internationalen Handel unerlässlich, da es Nachweise über die Präferenzursprünge von Waren liefert und damit die Grundlage für Präferenznachweise für zollfreie oder zollreduzierte Einfuhren schafft. Dies beschert dem Kunden einen Wettbewerbsvorteil. Doch warum genau benötigen Sie eine Langzeitlieferantenerklärung, und was müssen Sie dabei beachten? Alles Wichtige dazu erläutern wir Ihnen im Folgenden.
Ab dem 1. Januar 2025 tritt die neue Version der Kombinierten Nomenklatur (KN) in Kraft. Die Europäische Kommission hat die Anpassungen veröffentlicht, und es ist jetzt an der Zeit, dass Sie Ihre Zoll- und Handelsprozesse darauf vorbereiten. Doch was genau hat sich geändert und worauf sollten Sie achten? Wir geben Ihnen den Überblick!

