Die kenianische Steuerbehörde (Kenya Revenue Authority, KRA) hat eine bedeutende Änderung bei der Einfuhrdokumentation umgesetzt. Denn seit Juli diesen Jahres ist für alle Warenlieferungen nach Kenia ein Ursprungszeugnis (Certificate of Origin, COO) verpflichtend. Bis dahin war ein solches Dokument nur dann erforderlich, wenn es um Zollvergünstigungen im Rahmen von Präferenzabkommen ging.

