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Kennen Sie diese zwei Zollverfahren, mit denen Sie gezielt Kosten senken und Ihren Cashflow optimieren?

Sie möchten Waren aus einem Drittland in die EU einführen, aber nicht dauerhaft behalten? Dann bieten Ihnen bestimmte Zollverfahren die Möglichkeit, flexibel und kosteneffizient zu handeln. In diesem Beitrag stellen wir Ihnen zwei praxisrelevante Verfahren vor, die für Unternehmen besonders interessant sind. Den Anfang macht die „Vorübergehende Verwendung“ – ein Verfahren, das häufig bei Veranstaltungen, Maschinenprojekten oder Reparaturen zum Einsatz kommt. Danach schauen wir uns das Zollverfahren „Endverwendung“ an.

Julianna Straib-Lorenz

12.09.2025 · 8 Min Lesezeit

Vorübergehende Verwendung – temporäre Einfuhr mit Abgabenvorteil

Wenn Sie Waren nur für einen bestimmten Zeitraum in der EU benötigen – etwa für eine Messe, ein zeitlich befristetes Projekt oder eine Reparatur –, lohnt sich für Sie der Blick auf das Verfahren der Vorübergehenden Verwendung. Damit können Sie Drittlandswaren temporär einführen, ohne dass sofort die vollen Einfuhrabgaben anfallen.

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