Zollrecht aktuell 15.08.2025

KW 34/2025

Top-Thema: Profitieren Sie bereits
von Zollkontingenten?
Zollkontingente in der EU:
Sichern Sie sich zollfreie Einfuhren
stets korrekt

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Zollkontingente in der EU: So sichern Sie sich zollfreie Einfuhren stets korrekt
Sie importieren Waren in die EU und möchten Ihre Zölle reduzieren? Dann schauen Sie sich die Zollkontingente genauer an. Mit diesen besonderen Regelungen sparen Sie Zölle ganz oder teilweise ein – solange Sie bestimmte Mengen nicht überschreiten. Doch wie nutzen Sie diese Kontingente richtig? Sie beantragen Zollkontingente in der Regel direkt mit Ihrer Zollanmeldung – vorausgesetzt, Sie haben alle Vorgaben im Blick. Oft gelten die Kontingente nur für bestimmte Zeiträume oder Warengruppen, sodass Sie schnell und gezielt handeln müssen. Wenn Sie strategisch vorgehen, senken Sie Ihre Importkosten deutlich und sichern sich handfeste Wettbewerbsvorteile.
ODS-Lizenzen richtig anmelden: So vermeiden Sie Rückgaben bei der Einfuhrkontrolle
Sie importieren Waren, die unter die Verordnung (EU) 2024/590 zu ozonabbauenden Stoffen (ODS) fallen? Dann sollten Sie bei Ihrer Zollanmeldung ganz genau hinschauen. Denn bei Fehlern in der Codierung wird Ihre Anmeldung nicht angenommen oder zurückgewiesen. In diesem Beitrag erfahren Sie, worauf Sie achten müssen – und wie Sie Rückläufer vermeiden.
Zollkontingente statt Sonderregeln: Was Sie jetzt beim Ukraine-Import beachten müssen, um Kosten zu sparen
Sie importieren Waren aus der Ukraine? Dann betrifft Sie diese Änderung direkt: Die EU hat ihre Sonderregelungen für zollfreie Einfuhren ukrainischer Produkte zum Juni 2025 auslaufen lassen. Jetzt gelten wieder reguläre Zölle und Zollkontingente. Hier erfahren Sie, was das konkret für Ihre Importpraxis bedeutet – und wie Sie trotzdem von Zollvergünstigungen profitieren können.
Prüfen Sie immer Ihre erhaltenen Lieferantenerklärungen, um Regressansprüche Ihrer Kunden zu verhindern
Wenn Präferenzabkommen bestehen, dann wünschen die meisten Kunden auch einen Präferenznachweis, damit sie sich die Zollabgaben sparen. Damit Sie diesen Präferenznachweis ausstellen können, sind Sie in vielen Fällen abhängig von den Informationen Ihrer Vorlieferanten bezüglich der gelieferten Vormaterialien. Dies erfolgt in der Regel über Langzeitlieferantenerklärungen. Dabei müssen Sie jedoch aufpassen. Sind diese fehlerhaft und dadurch ggf. nicht gültig, dürfen Sie sie auch nicht für den Nachweis des Präferenzursprungs heranziehen. Prüfen Sie daher alle erhaltenen Lieferantenerklärungen auf Ihre Richtigkeit. Ich zeige Ihnen, welche Fragen Sie sich bei der Prüfung stellen müssen.
China verlängert Untersuchung zu EU-Importen – Was Sie jetzt unbedingt beachten müssen
Sie exportieren Schweinefleisch oder verwandte Produkte nach China? Dann sollten Sie diese Entwicklung aufmerksam verfolgen: Das chinesische Handelsministerium (MOFCOM) hat das laufende Antidumpingverfahren gegen Schweinefleischimporte aus der EU verlängert – und damit den Zeitplan für viele Exporteure spürbar verschoben.

Arbeitshilfen

  • Nutzen Sie Zollkontingente optimal mit unserer Checkliste