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ODS-Lizenzen richtig anmelden: So vermeiden Sie Rückgaben bei der Einfuhrkontrolle

Sie importieren Waren, die unter die Verordnung (EU) 2024/590 zu ozonabbauenden Stoffen (ODS) fallen? Dann sollten Sie bei Ihrer Zollanmeldung ganz genau hinschauen. Denn bei Fehlern in der Codierung wird Ihre Anmeldung nicht angenommen oder zurückgewiesen. In diesem Beitrag erfahren Sie, worauf Sie achten müssen – und wie Sie Rückläufer vermeiden.

Julianna Straib-Lorenz

15.08.2025 · 1 Min Lesezeit

Worum geht’s bei der ODS-Verordnung?

Die Verordnung (EU) 2024/590 regelt die Einfuhrkontrolle von ozonabbauenden Stoffen (ODS) – ein Thema, das viele Unternehmen betrifft, z. B. im Bereich Kälte-, Klima- oder Schaumstoffe. Diese Stoffe unterliegen strengen Einfuhrvorgaben, die im elektronischen Zolltarif (TARIC) unter der Maßnahme 726 hinterlegt sind.

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