Zollrecht aktuell 23.05.2025

KW 22/2025

Top-Thema: USMCA-Abkommen –
Nutzen Sie die indirekten Vorteile
dieses Übereinkommens
Chancen für EU-Exporteure im Handel
mit Amerika von Zollvorteilen
bis hin zu echten Wettbewerbsvorteilen

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USMCA – Nutzen Sie die Chancen für EU-Exporteure im Handel mit Amerika
Das USMCA (United States–Mexico–Canada Agreement), das Freihandelsabkommen zwischen den USA, Mexiko und Kanada, ist seit dem 1. Juli 2020 in Kraft. Es hat das frühere NAFTA-Abkommen abgelöst und modernisiert, mit dem Ziel, den nordamerikanischen Handel zu liberalisieren und an aktuelle Standards anzupassen. Für Unternehmen eröffnet USMCA die Möglichkeit, zollfrei innerhalb Nordamerikas zu handeln. Für europäische Exporteure ergeben sich daraus neue Spielräume und indirekte Wettbewerbsvorteile – vorausgesetzt, Sie kennen die Regeln.
Wertermittlung von kostenlosen Beistellungen – So machen Sie es richtig
In der letzten Ausgabe habe ich Ihnen gezeigt, wie Sie Beistellungen erkennen und prüfen, ob diese zollwerterhöhend angemeldet werden müssen. Haben Sie bei sich im Unternehmen solche kostenlosen Beistellungen entdeckt, dann müssen Sie diese bei der Zollwertermittlung berücksichtigen. Schwierig wird es oft in der Praxis bei der Frage, welcher Wert für die Beistellungen angegeben werden muss. Ich zeige Ihnen die verschiedenen Fallgestaltungen, damit Sie für alle Eventualitäten gerüstet sind.

Arbeitshilfen

  • Vom USMCA profitieren – Arbeitshilfe für deutsche Exporteure