FRAGE:
Wir stellen unserem Lieferanten Spritzgusswerkzeuge bei, da wir nicht wollen, dass diese in seinem Eigentum sind und er damit machen kann, was er will. Wir holen die Werkzeuge meist nach Abschluss des Auftrags genau aus diesem Grund auch wieder zu uns zurück. Jetzt stellt sich uns jedes Mal die Frage, ob wir diese Kosten bei der ersten Einfuhr vollständig mit anmelden oder sie anteilsmäßig je Lieferung angeben. Hätten Sie hier ein paar Tipps für uns, was die Hinzurechnung der Beistellung betrifft sowie für die Rückholung des Werkzeuges?
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