Die IHK-Erklärung für den nichtpräferenziellen Ursprung ist eine von den IHKen in der Europäischen Union geschaffene Möglichkeit, um Vornachweise für Materialien auszustellen, die nicht den präferenziellen Ursprung erfüllen. Doch wofür können Sie diese dann verwenden?
Nach jahrelangen Verhandlungen ist das Freihandelsabkommen zwischen Neuseeland und der Europäischen Union seit Mai 2024 in Kraft − ein weiterer Schritt in Richtung „Handelserleichterungen“. Doch wie nutzen Sie es richtig und fehlerfrei, sodass Sie dann im Nachgang auch keinen Ärger mit den Behörden bekommen, und schon gar kein Nachprüfungsersuchen? Dabei stellen sich auch Fragen wie: Welche präferenziellen Nachweise dürfen angewendet werden und welche Güter profitieren davon, wenn Sie diese ausstellen? Solche und weitere Fragen beantworten wir in diesem Beitrag. Erfahren Sie das rechtlich korrekte Vorgehen und nutzen Sie dies direkt in Ihrem Arbeitsalltag.
FRAGE: Wir importieren Nackenstützkissen. Diese Kissen setzen sich aus zwei Teilen zusammen: dem Schaumstoffeinsatz und der Hülle. Da es zu riskant ist, die Nackenstützkissen schon vor dem Transport in ihre […]
FRAGE: Immer wieder erhalten wir Zollanmeldungen mit der Begründung zurück, dass die Warenbeschreibung ungenügend ist. Komischerweise ist dieselbe Warenbeschreibung manchmal in Ordnung und manchmal nicht. Wir wissen bald nicht mehr, […]
Vor allem in der Urlaubszeit ist das Risiko groß, dass Personalengpässe entstehen. Auch in der Zollabteilung kann es vorkommen, dass diese plötzlich einen Tag nicht besetzt ist oder sich der zuständige Sachbearbeiter allein schnell überfordert fühlt. Daher ist es wichtig, dass Sie rechtzeitig vorsorgen. Ich zeige Ihnen, was Sie tun können, damit Ihnen in der Urlaubszeit keine Probleme entstehen.
Nutzen Sie die Wettbewerbsvorteile für Ihre Kunden im Bereich des präferenziellen Warenverkehrs mit den Abkommensstaaten? Dann haben wir eine gute Nachricht für Sie: Endlich herrscht Klarheit, was in bestimmte Felder der Warenverkehrsbescheinigungen gehört.
Exportieren Sie nach Botsuana (auch Botswana genannt) wird Ihnen diese Nachricht leider Mehrarbeit bescheren. Denn die Liste mit den Produkten, die seit dem 1. April 2024 ein Konformitätszertifikat benötigen, wurde erweitert. Welche Produkte davon betroffen sind und wie das neue Programm heißt, lesen Sie hier.

