Nutzen Sie die IHK-Erklärung als Nachweismöglichkeit für den handelsrechtlichen oder auch den außenwirtschaftsrechtlichen Ursprung
Nehmen wir an, Sie erhalten eine Anfrage Ihres Kunden, dass er einen Nachweis über den Ursprung Ihrer Waren benötigt. Sie prüfen in Ihrem System oder anhand der Lieferpapiere den Ursprung der Waren und stellen fest:
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