Unserer Firma geht es wirtschaftlich nach der Corona-Krise nicht sehr gut. Um nicht in die Insolvenz zu rutschen und um den Betrieb aufrechterhalten zu können, haben wir mit ein paar Lieferanten verhandelt, dass wir nachträglich eine Gutschrift von 10 % erhalten. Jetzt stellt sich uns die Frage, ob wir für diese Preisnachlässe nachträglich einen Erstattungsantrag stellen können, da wir ja dann zu viele Zollabgaben bezahlt haben.

