Die Warentarifnummern ändern sich nicht nur einmal im Jahr, auch unterjährig können sich ebenfalls Änderungen ergeben. Dabei gibt es verschiedene Varianten: Es kann sich eine Änderung in den Anmerkungen oder den Erläuterungen ergeben, oder es gibt eine neue Einreihungsentscheidung. Zudem kann es auch Einzelfallentscheidungen geben, die dann nur einen bestimmten Sachverhalt betreffen. Diesmal gibt es Änderungen bei den Erläuterungen zu bestimmten Positionen in der Kombinierten Nomenklatur sowie eine neue Einreihungsentscheidung. Welche Waren davon betroffen sind, erfahren Sie in diesem Beitrag.