FRAGE Wir haben vor kurzem eine Prüfungsanordnung erhalten. Der Prüfer hat uns daraufhin aufgefordert, den Vordruck „Elektronische Kommunikation mit der Zollverwaltung gemäß § 87a Abgabenordnung“ zu unterschreiben. Müssen wir dies tun und was hat es für Vor- bzw. Nachteile, wenn wir dem zustimmen?
Antwort VON SABINE WAZLAWIK: Grundsätzlich müssen Sie den Vordruck nicht unterschreiben. Es liegt in Ihrem Ermessen, ob Sie eine einfache elektronische Kommunikation mit dem Prüfer wollen. Unterschreiben Sie den Vordruck nicht, dann kann der Prüfer Ihnen zwar Daten per E-Mail schicken, muss diese jedoch jedes Mal verschlüsseln. Das bedeutet für Sie, dass Sie, um an die jeweiligen Daten zu kommen, meistens erstmal Aufwand betreiben müssen. Zudem kommt das Problem hinzu, dass nicht immer sichergestellt ist, dass das jeweilige Verschlüsselungsverfahren auch bei Ihrer Firma funktioniert, und Sie dann Rücksprache halten müssen, um eine andere Möglichkeit zu versuchen. Die Einwilligung in die unverschlüsselte Kommunikation erleichtert daher nicht nur dem Prüfer, sondern auch Ihnen das Arbeitsleben. Sprechen Sie jedoch vor Ihrer Unterschrift mit Ihrer IT-Stelle. Vielleicht gibt es in Ihrem Unternehmen Bestimmungen, die eine unverschlüsselte Kommunikation von Grund auf verbieten. Dann hilft es Ihnen nichts und Sie müssen den oft aufwendigeren Weg mit verschlüsselten Daten in Kauf nehmen.
Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie ‚Zollrecht aktuell‘ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von:
- Informationen über aktuelle Vorschriften für mehr Sicherheit im Auslandsgeschäft
- Erklärungen zu Neuerungen im Zollrecht für die tägliche Zollabwicklung
- Rechtssicheren Praxisempfehlungen für Ihren Erfolg im Außenhandel
