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Ihr Konzern, Ihre Pflicht – So schützen Sie sich vor Sanktionsverstößen im Ausland-Konzernverbund

Sie führen ein Unternehmen mit Tochtergesellschaften außerhalb der EU? Dann betrifft Sie eine Entwicklung, die in der Praxis noch viel zu wenig bekannt ist: Seit dem Sommer 2024 tragen Sie als EU-Muttergesellschaft eine aktive Mitverantwortung dafür, dass Ihre ausländischen Konzerngesellschaften die EU-Russland-Sanktionen nicht unterlaufen. Das gilt unabhängig davon, ob Ihre Tochter in der Türkei, in den Vereinigten Arabischen Emiraten, in Kasachstan oder anderswo angesiedelt ist. Der EU-Gesetzgeber hat mit dem 20. Sanktionspaket gegen Russland und der zeitgleich vorangetriebenen Novellierung des Außenwirtschaftsgesetzes die Daumenschrauben weiter angezogen. Verstehen Sie diese neuen Pflichten – und handeln Sie jetzt.

Julianna Straib-Lorenz

21.06.2026 · 8 Min Lesezeit

Das 20. Sanktionspaket setzt neue Maßstäbe. Was viele Unternehmen noch nicht wissen: Seit Mitte 2024 haften Sie als EU-Mutter aktiv dafür, dass Ihre Töchter im Ausland die Sanktionen nicht unterlaufen – egal wo auf der Welt.

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