Zollrecht aktuell 28.03.2025

KW 14 2025

Top-Thema: Chinesische Exportkontrolle
rechtssicher meistern
Chinas Exportkontrollgesetz:
Herausforderungen für EU-Exporteure
und Tipps zur internen Compliance

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Update: „Ex-Tarifário“ in Brasilien bleibt bis Ende 2025 bestehen – Nutzen Sie die Vorteile und erschließen Sie weitere Absatzmärkte
Die brasilianische Außenhandelskammer (CAMEX) hat bestätigt: Das beliebte „Ex-Tarifário”-Regime bleibt bis zum 31. Dezember 2025 bestehen. Mit den neuen Resolutionen GECEX 322 und 323 werden weiterhin Zollvorteile für Kapitalgüter und IT-Produkte gewährt – eine wichtige Nachricht für europäische Exporteure, die ihre Produkte zollvergünstigt nach Brasilien liefern möchten.
Chinas Einfuhrlizenzen 2025 – Erobern Sie erfolgreich den chinesischen Markt
Als Exporteur aus der Europäischen Union, der Waren nach China liefert, sollten Sie die neuen Vorgaben des chinesischen Wirtschaftsministeriums (MOFCOM) für 2025 genau kennen. Mit Erlass Nr. 66 vom 31. Dezember 2024 wurden die Bestimmungen aktualisiert, welche Produkte nur mit Einfuhrlizenz eingeführt werden dürfen.
Chinas Exportkontrollgesetz: Herausforderungen für Sie als EU-Exporteur und Tipps zur internen Compliance
Mit dem bereits am 1. Dezember 2020 in Kraft getretenen chinesischen Exportkontrollgesetz (ECL) hat China die Anforderungen für den Export kontrollierter Dual-Use-Güter erheblich verschärft. Davon sind nicht nur Unternehmen mit Sitz in China betroffen, sondern auch ausländische Unternehmen, die von dort aus operieren. Wenn Sie als EU-Exporteur Geschäfte mit China tätigen, sollten Sie die Auswirkungen dieses Gesetzes auf Ihre Trade-Compliance-Strategie genau kennen. Deshalb ist es wichtig, dass Sie Ihre Güter klassifizieren und mit Sicherheit ausschließen können, dass Sie das chinesische Re-Exportkontrollgesetz ni cht verletzen. Wie Ihnen das leicht gelingt, erfahren Sie hier.
Nutzen Sie Ihre Chance, durch Präferenzen Zollabgaben zu sparen – Mit unseren 4 Schritten kommen Sie zum Ziel
Mittlerweile hat die Europäische Union mit sehr vielen Ländern Präferenzabkommen geschlossen. In diesen ist meistens geregelt, dass die Waren unter bestimmten Voraussetzungen ohne Zollabgaben eingeführt werden dürfen. Das bedeutet für Sie, dass Sie sich die Zölle sparen können, wenn Ihnen ein gültiger Präferenznachweis vorliegt. Ich zeige Ihnen, was Sie alles beachten müssen, um diese Kostenerleichterung auch zu erhalten.
Einführung des elektronischen Ursprungszeugnisses bei COMESA – Was Sie als Exporteur wissen müssen
Die COMESA (Common Market for Eastern and Southern Africa) hat einen bedeutenden Schritt zur Digitalisierung des Handels unternommen: Mit der Einführung des elektronischen Ursprungszeugnisses (e-CoO) wird das bisher manuell ausgestellte Ursprungszeugnis abgelöst. Die Einführung des Systems begann im November 2024 mit Eswatini und wurde im Dezember 2024 von Malawi und Sambia übernommen. Ziel dieser Maßnahme ist es, Handelsprozesse zu vereinfachen, Kosten zu senken und die Effizienz des grenzüberschreitenden Warenverkehrs zu steigern.

Arbeitshilfen

  • Chinesische Exportkontrolle richtig im Unternehmen umsetzen