Zollrecht aktuell 06.03.2026

KW 12/2026

Top-Thema: Bestandteile in der deutschen Militärgüterliste – Was wirklich genehmigungspflichtig ist

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Update: US-Importverbot bei Zwangsarbeit – Neues Forced Labor Portal gestartet
Jetzt besteht Handlungsbedarf für Sie als Importeur in die USA, denn die US-Zollbehörde Customs and Border Protection (CBP) hat ein neues Forced Labor Portal eingeführt. Seit 21. Januar 2026 müssen alle Anträge im Zusammenhang mit wegen Zwangsarbeitsverdachts gestoppten Sendungen ausschließlich über dieses Portal eingereicht werden. Betroffen sind insbesondere Importe, die unter den Uyghur Forced Labor Prevention Act (UFLPA) fallen.
China stoppt Ausfuhr von Dual-Use-Gütern nach Japan
Seit dem 6. Januar 2026 gilt ein umfassender Lieferstopp: China exportiert keine Dual-Use-Güter mehr nach Japan, wenn diese für militärische Zwecke bestimmt sind oder zur Stärkung der militärischen Fähigkeiten Japans beitragen könnten. Das Verbot betrifft nicht nur direkte Lieferungen, sondern ausdrücklich auch Umgehungsgeschäfte über Drittländer.
Bestandteile in der deutschen Militärgüterliste – Was wirklich genehmigungspflichtig ist
Viele Unternehmen prüfen bei der Exportkontrolle sorgfältig das Endprodukt – übersehen dabei aber ein zentrales Risiko: die einzelnen Bestandteile. Genau darin liegt in der Praxis eine der häufigsten Fehlerquellen. Denn die deutsche Militärgüterliste erfasst nicht nur komplette Waffen oder militärische Systeme, sondern ausdrücklich auch deren „besonders konstruierte Bestandteile“. Für Sie als Unternehmen bedeutet das: Auch einzelne Bauteile, Module oder sogar unfertige Komponenten können genehmigungspflichtig sein – selbst dann, wenn das Gesamtprodukt zivil wirkt. Entscheidend ist nicht der Einsatz, sondern die militärische Zweckprägung der Konstruktion. Mit unserem Artikel können Sie am Ende die Bestandteile richtig klassifizieren.
Wie kennzeichne ich Direktlieferungen ins Ausland?
FRAGE: Bei der letzten Zollprüfung ist aufgefallen, dass wir viele Direktlieferungen von unserem Hersteller an unsere Kunden im Ausland haben. Das Problem ist, dass wir diese Bestellungen ganz normal bezahlen […]
Chancen nutzen, Märkte erobern: Was Sie über Präferenzabkommen wissen sollten
Als international tätiges Unternehmen stehen Sie vor einer zentralen Frage: Wie sichern Sie sich dauerhaft Kosten- und Wettbewerbsvorteile im Außenhandel? Präferenzabkommen sind dabei ein entscheidender Hebel. Sie senken Zölle, erleichtern den Marktzugang und stärken Ihre Position gegenüber der Konkurrenz. Doch nur wer die Spielregeln kennt und sauber umsetzt, profitiert wirklich. Dieser Überblick zeigt Ihnen die wichtigsten Besonderheiten – klar strukturiert und praxisnah.

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