Zoll + Außenhandel aktuell 17.02.2026

Sonderausgabe: Handelsabkommen der EU

Top-Thema: Wann sich Abkommen wirklich für Unternehmen lohnen – Ihr Weg durch die internationale Handelspraxis

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EU – MERCOSUR: Das größte Freihandelsprojekt der EU hängt wieder in der Warteschleife
Nach mehr als 25 Jahren Verhandlungen zwischen der EU und dem südamerikanischen Wirtschaftsbündnis MERCOSUR – bestehend aus Brasilien, Argentinien, Paraguay und Uruguay – steht ein historisch wichtiges Freihandelsabkommen vor entscheidenden Weichenstellungen. Die politische Einigung allein reicht aber nicht, denn das EU-Parlament und der Rat der EU müssen noch zustimmen. Doch das Parlament gibt die Abkommen zur Überprüfung an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) und das Warten geht weiter. Wir fassen die wichtigsten Fakten für Sie zusammen und erläutern, wie es nun weitergehen kann.
In Windeseile zum ersten Abkommen mit einem Golfstaat?
Am 28.5.2025 wurden offiziell die Verhandlungen zwischen der EU und den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) aufgenommen. Der Fokus des geplanten Abkommens liegt auf der Senkung von Zöllen und auf der Erleichterung von Dienstleistungen, digitalem Handel und Investitionsströmen.
Wann sich Abkommen wirklich für Unternehmen lohnen – Ihr Weg durch die internationale Handelspraxis
Handelsabkommen eröffnen Ihnen Chancen, doch Zollvorteile, Marktzugang und Erleichterungen stehen Ihnen nicht von selbst zu: Sie müssen diese kennen, prüfen und aktiv nutzen. Genau hier liegt für viele Unternehmen der entscheidende Hebel – und zugleich das größte Risiko, Vorteile ungenutzt zu lassen. Wir zeigen Ihnen, wo Handelsabkommen in der Praxis tatsächlich ansetzen und welche Regelungsbereiche für Ihr Unternehmen relevant sein können. Um vorausschauend zu planen, ist der Zollabbauplan ein wichtiges Instrument. Und genau deshalb schauen wir uns ein konkretes Beispiel an, damit Sie die Abkommen als strategisches Instrument in Ihrer täglichen Handelspraxis einsetzen können und immer einen Schritt voraus sind.
Zollabbau bei MERCOSUR – was müssen wir beachten?
FRAGE: Wir planen, uns künftig in Südamerika zu etablieren und dafür die Vorteile des MERCOSUR-Abkommens zu nutzen. Wenn das Abkommen in Kraft tritt, sind dann sofort alle Zölle weg oder […]
Präferenznachweis ist nicht gleich Präferenznachweis: So verschenken Sie kein Geld aufgrund von Formfehlern
In den Medien wird der Abbau von Zöllen gern als Vorteil genannt, wenn die EU ein neues Abkommen abschließt. Was dabei selten erwähnt wird, ist, dass die Zollfreiheit an eine Vielzahl von Vorgaben gebunden ist. Nur für präferenzielle Ursprungswaren im Sinne des jeweiligen Abkommens ist eine Zollbefreiung vorgesehen – und das müssen Sie nachweisen. Auch hier wartet eine formale Hürde auf Sie: Nur wenn Sie den im Abkommen vorgesehenen Präferenznachweis korrekt erstellen, ist der Weg zum Sparen frei. Wir sortieren die verschiedenen Präferenznachweise für Sie und zeigen Ihnen, worauf es in der Praxis ankommt.
Das anstehende Freihandelsabkommen zwischen der EU und Indien – können Sie davon profitieren?
Bereits seit dem Jahr 2007 verhandelt die EU mit Indien über ein Freihandelsabkommen (FTA) und nun gibt es endlich eine Einigung, nachdem im Jahr 2022 die Verhandlungen wieder aufgenommen worden sind. Neben dem FTA sind auch ein Investitionsschutz-Abkommen (IPA) und ein Abkommen über geografische Angaben (GI) Teil der Verhandlungen. Wir geben Ihnen die wichtigsten Fakten mit auf Ihren Entscheidungsweg.
Weitere Chancen für Sie: Freihandelsabkommen in Arbeit
Außer mit den MERCOSUR-Staaten und Indien befindet sich die EU noch mit anderen Staaten in Verhandlungen zu Freihandelsabkommen. Wir haben 3 für Sie ausgewählt und geben Ihnen einen Überblick, damit Sie Ihre Optionen kennen. Speziell die Bestrebungen zu Abkommen mit den ASEAN-Staaten können Ihnen langfristig Chancen auf größere Freihandelszonen bringen.

Arbeitshilfen

  • EMPA, CETA, TCA – das „Who is Who“ der EU-Abkommen