Gastbeitrag

Präferenznachweis ist nicht gleich Präferenznachweis: So verschenken Sie kein Geld aufgrund von Formfehlern

In den Medien wird der Abbau von Zöllen gern als Vorteil genannt, wenn die EU ein neues Abkommen abschließt. Was dabei selten erwähnt wird, ist, dass die Zollfreiheit an eine Vielzahl von Vorgaben gebunden ist. Nur für präferenzielle Ursprungswaren im Sinne des jeweiligen Abkommens ist eine Zollbefreiung vorgesehen – und das müssen Sie nachweisen. Auch hier wartet eine formale Hürde auf Sie: Nur wenn Sie den im Abkommen vorgesehenen Präferenznachweis korrekt erstellen, ist der Weg zum Sparen frei. Wir sortieren die verschiedenen Präferenznachweise für Sie und zeigen Ihnen, worauf es in der Praxis ankommt.

Svenja Sausen

17.02.2026 · 4 Min Lesezeit

Förmliche und vereinfachte Präferenznachweise

Einige Präferenzabkommen sind schon in Kraft getreten, als von Digitalisierung noch keine Rede war und üblicherweise Papiere erstellt wurden, die von Behörden abgestempelt werden mussten. Daher gibt es in manchen Abkommen noch förmliche Präferenznachweise, also spezielle Papiervordrucke, die Sie im Formularhandel kaufen müssen. Ein bekanntes Beispiel ist die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1.

Sie haben noch keinen Zugang?

Testen Sie ‚Zoll + Außenhandel aktuell‘ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von:

  • Minimierung von Zahlungsrisiken durch sichere Auswahl der richtigen
    Zahlungsbedingungen
  • Optimierung Ihrer Auslandskalkulation und Vermeidung von Kostenfallen
  • Schnelle Informationen zu Änderungen von Importbestimmungen weltweit