02.09.2024

Sonderausgabe: Monitoring – Dos and Don’ts

– Monitoring von Bewilligungen: Warum muss ich die Zollbeamten auf mein Betriebsgelände lassen?
– Fragebogen „Zollangelegenheiten“: Sollen wir dies in Eigenregie machen oder ist eine Auslagerung besser?
– Monitoring im Rahmen von genehmigungspflichtigen Gütern: So antworten Sie den Beamten perfekt!
– Monitoring – Präferenzprüfung: Welche Punkte sind im Rahmen der Vor-Ort-Kontrolle im Bereich Präferenzprüfung wichtig?

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Monitoring von Bewilligungen – warum muss ich die Zollbeamten auf mein Betriebsgelände lassen?
Sind Sie Inhaber einer Bewilligung? Hier können Sie tatsächlich jede zollamtliche Bewilligung heranziehen. Ob das der neue SDE, also der ehemalige Zugelassene Ausführer, der Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte (AEO) oder der Ermächtigte Ausführer (EA) ist: Sobald Sie die Bewilligungserteilung haben, gelten die EU- und die nationalen Vorschriften. Im Folgenden sehen wir uns zunächst an, warum Sie als Bewilligungsinhaber die Schranken für die Zollbehörde öffnen müssen.
Fragebogen „Zollangelegenheiten“ – Eigenregie oder Auslagerung?
Grundsätzlich werden beim Monitoring schon im Vorfeld bestimmte Sachverhalte abgefragt. Hierbei spielt die Aktualisierung Ihres Fragenkatalogs oder Ihrer Arbeitsanweisungen eine große Rolle. Deshalb ist es wichtig, dass Sie den Fragenkatalog im Detail kennen. Betrachten wir die möglichen Fehlerquellen im 1. Teil des Fragenkatalogs.
Monitoring im Rahmen von genehmigungspflichtigen Gütern – so können Sie vorgehen und antworten!
Eines der zentralen Themen ist die Digitalisierung des Zollprozesses. Mit der Einführung moderner Technologien wie Künstlicher Intelligenz und Big-Data-Analysen hat das Zollamt neue Wege gefunden, um den Warenverkehr effizienter und sicherer zu gestalten. Intelligente Überwachungssysteme ermöglichen eine präzisere Risikobewertung und schnellere Abfertigungszeiten, was sowohl den Handel erleichtert als auch die Sicherheit erhöht. Bei Ihnen im Unternehmen soll eine Art Transparenz geschaffen werden, die Sie füllen müssen. Deshalb sind hier im Rahmen eines Monitorings folgende Fragen wichtig: Wie kommen Sie zur richtigen Warentarifnummer, wie gruppieren Sie Ihre Güter korrekt ein und wie kommunizieren Sie das an den Zoll?
Wie gehe ich am besten vor, wenn ich ein falsches Ausfuhrbegleitdokument erstellt habe und die Sendung schon beim Spediteur steht?
Frage: Wir sind ein mittelständisches Unternehmen mit Sitz in Deutschland und exportieren Güter in verschiedene Drittländer. Diese Güter sind meistens Anlagen oder die entsprechenden Ersatzteile. Manchmal müssen wir auch Zubehörteile nachsenden. Dazu haben wir uns die Bewilligung zum Zugelassenen Ausführer erteilen lassen, also die neue SDE-Bewilligung, damit wir keine Verzögerungen haben. Denn davor mussten wir entweder einen Dienstleister beauftragen oder eine Wartezeit von 24 Stunden einhalten. Hierbei ist unsere Firma als Gestellungsort angegeben. Ein weiterer ist nicht beantragt und auch nicht bewilligt. Jetzt richtet sich meine Frage darauf, was passiert bzw. wie ich mich richtig verhalte, wenn ich bemerke, dass ich ein Packstück im Ausfuhrbegleitdokument vergessen habe und diese Sendung schon beim Spediteur steht. Was mache ich, wenn ich feststelle, dass das Ausfuhrbegleitdokument Fehler enthält und daher storniert werden muss?
Welche Punkte sind bei der Präferenzprüfung wichtig?
Sofern Sie dazu befragt werden, ist es wichtig, dass Sie Ihre Antworten strukturieren. Denn, wie bereits erwähnt, können die Beamten auch Ihre Kolleginnen und Kollegen befragen – und das bedeutet, Sie müssen unbedingt auf jede Frage vorbereitet sein.

Arbeitshilfen

  • Warentarifierung
  • Warentarifnummer