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Monitoring von Bewilligungen – warum muss ich die Zollbeamten auf mein Betriebsgelände lassen?

Sind Sie Inhaber einer Bewilligung? Hier können Sie tatsächlich jede zollamtliche Bewilligung heranziehen. Ob das der neue SDE, also der ehemalige Zugelassene Ausführer, der Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte (AEO) oder der Ermächtigte Ausführer (EA) ist: Sobald Sie die Bewilligungserteilung haben, gelten die EU- und die nationalen Vorschriften. Im Folgenden sehen wir uns zunächst an, warum Sie als Bewilligungsinhaber die Schranken für die Zollbehörde öffnen müssen.

Julianna Straib-Lorenz

02.09.2024 · 2 Min Lesezeit

Die Möglichkeit zur Überwachung hat eine gesetzliche Grundlage

Grundsätzlich ist jedem Bewilligungsinhaber intuitiv klar, dass der Zoll kommen und kontrollieren darf. Jedoch stellt sich die Frage, inwieweit die Befugnis hier reicht. Betrachten wir zunächst die gesetzliche Grundlage, aus der die Erlaubnis resultiert – hierbei gibt es nicht nur eine, denn die Rechtsgrundlagen für die Überwachungsmaßnahmen verteilen sich entsprechend der Bandbreite je nach den Sachverhalten auf verschiedene Gesetze und Verordnungen aus dem EU- und dem nationalen Recht.

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