Exportkontrolle in der Praxis 27.10.2025

KW 44 I 2025

Top-Thema: Vertrauen ist gut – Prüfung ist Pflicht: Wie sicher sind Ihre Lieferantenerklärungen?

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Illegale Abfalltransporte: So erkennen Sie Abfallverstöße und vermeiden sie
Sie navigieren täglich durch ein komplexes Geflecht aus nationalen und internationalen Vorschriften – auch Vorschriften zur Abfallbeseitigung gehören dazu. Ein nicht zu unterschätzendes Thema, wie ein aktueller Fall zeigt. Dabei lösten die Hinweise von tschechischen Behörden Ermittlungen der Zollfahndung München aus. Jetzt drohen einem Unternehmer und seinen Mitarbeitenden empfindliche Strafen.
Beachten Sie auch als junges Start-up die Vorgaben der Exportkontrolle
Exportkontrollen sind in der Start-up-Welt ein oft unterschätztes Risiko, da sich Gründer auf schnelles Wachstum konzentrieren. Doch das Ignorieren dieser Vorschriften kann verheerende Folgen haben, denn ein einfacher Fehler kann nicht nur zu enormen finanziellen Verlusten führen, sondern auch die gesamte Geschäftsentwicklung gefährden. Wir erklären Ihnen, wie Sie diese Gefahren von Anfang an erkennen und vermeiden.
Vertrauen ist gut – Prüfung ist Pflicht: Wie sicher sind Ihre Lieferantenerklärungen?
Die Lieferantenerklärung (LE) ist ein zentrales Instrument im internationalen Warenverkehr und bedarf daher Ihrer kritischen Aufmerksamkeit. Es kommt immer wieder vor, dass sich Fehler einschleichen, die auf Sie zurückfallen und empfindliche Strafen nach sich ziehen können. Wir zeigen Ihnen in unserem Top-Thema, wie Sie Nachzahlungen, Bußgelder und Reputationsschäden aufgrund fehlerhafter Lieferantenerklärungen vermeiden. Dabei geht es darum, Ihre Prüfprozesse zu optimieren, Lieferanten klar anzuleiten und Ihre Abteilungen effektiv einzubinden.
Lassen Sie Ihre Anträge schneller bearbeiten und umgehen Sie gleichzeitig die Genehmigungshindernisse
Zum 1.9.2025 wurde die Antragsmaske im ELAN-K2 Ausfuhr-System überarbeitet. Diese Neuerung hilft Ihnen, Ihre Genehmigungsprozesse zu beschleunigen. Aber beachten Sie auch andere Änderungen am System wie die neue Pflicht, die Warenverzeichnisnummer (WVZ-Nr.) anzugeben. Machen Sie sich mit allen Änderungen vertraut, um Ihre Abläufe anzupassen und die Ausfuhrgenehmigungen pünktlich zu erhalten, damit Sie Ihre Exporte wie geplant durchführen können.

Arbeitshilfen

  • Checkliste: Lieferantenerklärung überprüfen
  • Übersicht: Zolllager im Unionszollkodex: Typ C nutzen