Exportkontrolle in der Praxis 05.08.2024

KW 32/2024

– Wachstumsinitiative – neue wirtschaftliche Dynamik für Deutschland: Das Maßnahmenpaket der Bundesregierung hat Auswirkungen auf Sie.
– Inhaftierung wegen Verstoßes gegen das Sanktionsgesetz: Verstöße gegen Sanktionen werden hart bestraft – das zeigt ein Fall aus den Niederlanden, wo eine Inhaftierung die Folge war.
– Die Abgabenordnung ist Ihr Begleiter: Diese Vorschriften der Abgabenordnung müssen Sie kennen und entsprechende Regelungen im Unternehmen treffen.

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Wachstumsinitiative – neue wirtschaftliche Dynamik für Deutschland
Mit der „Wachstumsinitiative – neue wirtschaftliche Dynamik für Deutschland“ (https://bit.ly/3VTrr0r) hat die Ampelregierung nun neue Maßnahmen vorgestellt, mit denen es in Deutschland wieder mehr Wachstum und Investitionen geben soll. Das Paket hält auch für uns so einiges bereit. Wir haben uns diese „Präsente der Regierung“ ausführlich angeschaut und sie auf ihre tatsächliche Praxistauglichkeit untersucht.
Festnahme wegen Umgehung und Verletzung des Sanktionsrechts
Verstöße gegen die EU-Sanktionen gegenüber Russland werden mit harten Strafen belegt und deshalb sollten Sie im Unternehmen alles dafür tun, um alle Regelungen einzuhalten. Ein aktueller Fall aus den Niederlanden zeigt, dass es sogar zu Festnahmen kommen kann.
Diese Vorschriften der Abgabenordnung müssen Sie kennen und entsprechende Regelungen im Unternehmen treffen
Die Abgabenordnung (AO) regelt die allgemeinen Vorschriften des deutschen Steuerrechts, die auch auf Zölle und Einfuhrabgaben anwendbar sind. Als Zollverantwortlicher in Deutschland ist es wichtig, bestimmte Paragrafen der AO zu kennen und zu berücksichtigen, denn sie enthalten wesentliche Regelungen für die Verwaltung und Abwicklung von Zollangelegenheiten. Im Folgenden stelle ich Ihnen einige der wichtigsten Paragrafen dieses Gesetzes vor, die Sie als Zollverantwortlicher kennen sollten.
Warum wird die Güterlistennummer nicht bei der Zolltarifnummer angezeigt?
FRAGE: Im Rahmen unserer Exportkontrollprüfung sind wir aufgrund eines neuen Produkts und einer neuen Einreihung auf die Zolltarifnummer 8471 8000 gestoßen. Nun ist es so, dass wir im Rahmen unserer Exportkontrollprüfung sowohl den EZT-Online als auch natürlich das Umschlüsselungsverzeichnis entsprechend einbeziehen. Wir nehmen auch eine Überprüfung der uns in diesem Zusammenhang genannten Güterlistennummern vor. Jetzt wundern wir uns aber, da im Rahmen der beiden Hilfsinstrumente die Güterlistennummer 3A002 nicht angezeigt wird. Ich frage mich daher, wie ich gegebenenfalls auf diese Güterlistennummern stoßen würde und warum sie nicht bei der vorgenannten Zolltarifnummer im Rahmen der Hilfsinstrumente angezeigt wird.
So ermitteln Sie den Zollwert für eine kostenlose „Erst“-Sendung korrekt
Der Zollwert bei der Einfuhr einer Gratissendung, die zum ersten Mal in die Europäische Union (EU) eingeführt wird, ist ein wichtiger Punkt, der korrekt bestimmt werden muss, da er die Grundlage für die Berechnung der Einfuhrabgaben bildet. Es gibt also einiges zu beachten! 6 verschiedene Methoden zur Zollwertermittlung stehen Ihnen hierbei zur Verfügung.

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