Wenn Ware aus der EU in ein Drittland exportiert werden soll, muss hierfür eine Ausfuhranmeldung beim örtlich zuständigen Zollamt (Ausfuhrzollstelle) gestellt werden.
Um die Angaben in der Zollanmeldung zu überprüfen, können sich die Beamten die angemeldeten Waren und Unterlagen anschauen. Bei einem Beispiel vor einiger Zeit war dies der Fall, und eine Sendung von Aluminiumabfall, die nach Thailand ausgeführt werden sollte, wurde überprüft.
