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Exporte von Abfällen unterliegen Verboten und Beschränkungen – achten Sie darauf

Bei der Ausfuhr von Waren müssen Sie entsprechende Verbote und Beschränkungen beachten. Darunter fallen auch Abfälle. Ein aktueller Fall zeigt, wie leicht man dabei einen Fauxpas begehen kann.

Holger Schmidbaur

05.08.2024 · 1 Min Lesezeit

Wenn Ware aus der EU in ein Drittland exportiert werden soll, muss hierfür eine Ausfuhranmeldung beim örtlich zuständigen Zollamt (Ausfuhrzollstelle) gestellt werden.

Um die Angaben in der Zollanmeldung zu überprüfen, können sich die Beamten die angemeldeten Waren und Unterlagen anschauen. Bei einem Beispiel vor einiger Zeit war dies der Fall, und eine Sendung von Aluminiumabfall, die nach Thailand ausgeführt werden sollte, wurde überprüft.

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