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Verlängerung und Anpassung der Allgemeinen Genehmigungen (AGG): Reagieren Sie als Exportkontrollbeauftragter umgehend

Zum 31.3.2025 endeten die AGG, die Unternehmen in Deutschland vereinfachte Ausfuhrmöglichkeiten boten. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat die Gültigkeit dieser Genehmigungen um ein Jahr verlängert und angepasst. Die Änderungen umfassen erweiterte Ausschlusstatbestände, um die Unterstützung des russischen Angriffskrieges und terroristischer Aktivitäten gegen die Ukraine zu verhindern. Sie als Exportkontrollbeauftragte müssen jetzt sicherstellen, dass Ihr Unternehmen die neuen Anforderungen erfüllt.

Holger Schmidbaur

28.04.2025 · 2 Min Lesezeit

Was sind AGG?

AGG ermöglichen es Unternehmen, Ausfuhren von Waren, Technologien, Software und Dienstleistungen ohne die Notwendigkeit eines individuellen Genehmigungsantrags durchzuführen. Sobald ein Unternehmen die Voraussetzungen der jeweiligen AGG erfüllt, wird die Ausfuhr automatisch genehmigt. Dies bietet eine erhebliche Erleichterung, da der aufwendige Antragstellungsprozess einer Einzelgenehmigung entfällt und sofortige Lieferungen möglich sind, was den Unternehmen Planungssicherheit gibt.

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