Was das ElektroG wirklich regelt
Das ElektroG setzt die europäische WEEE-Richtlinie um. Ziel ist die umweltgerechte Entsorgung von Altgeräten. Betroffen sind nur Geräte, die „zu ihrem ordnungsgemäßen Betrieb von elektrischem Strom oder elektromagnetischen Feldern abhängig sind“ (§ 3 Nr. 1 ElektroG). Kurz gesagt: Ohne Strom keine Funktion = Elektrogerät.
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