Zwischen Hydraulik und Hochvolt – so prüfen Sie sicher, ob Ihr Produkt von dem ElektroG betroffen ist

Immer wieder steht für Sacharbeitende die gleiche Frage im Raum: Fällt unser Produkt unter das lektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)? Knifflig wird es, wenn mechanische Geräte zusammen mit elektrischen Fremdgeräten verkauft werden. Doch die Entscheidung ist meist einfacher, als es scheint. Hier erfahren Sie, wie Sie typische Fälle sicher einordnen, ohne Technik- oder Jurastudium.

Karsten Draeck

02.12.2025 · 3 Min Lesezeit

Was das ElektroG wirklich regelt

Das ElektroG setzt die europäische WEEE-Richtlinie um. Ziel ist die umweltgerechte Entsorgung von Altgeräten. Betroffen sind nur Geräte, die „zu ihrem ordnungsgemäßen Betrieb von elektrischem Strom oder elektromagnetischen Feldern abhängig sind“ (§ 3 Nr. 1 ElektroG). Kurz gesagt: Ohne Strom keine Funktion = Elektrogerät.

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