Verwenden Sie die neue Codierung Y422 bei der Zollanmeldung von CBAM-Waren
Die Zollbehörden verlangen die verpflichtende Nutzung der neuen CBAM‑Codierung. Nutzen Sie dafür den Code Y422, wenn CBAM‑relevante Waren in die aktive Veredelung überführt werden. Dieser Code zeigt an, dass die Ware CBAM‑pflichtig ist, aber im Veredelungsverkehr angemeldet wird. Tragen Sie den Code im entsprechenden Feld der Zollanmeldung ein, um die korrekte Verknüpfung mit den CBAM‑Vorgaben sicherzustellen.
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