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Zoll-Codierung Y422: Prüfen Sie, ob Sie die Codierung für die aktive Veredelung von CBAM-Waren richtig verwenden

Wenn Sie CBAM‑Waren wie Stahl, Zement, Aluminium oder Düngemittel einführen, sind Sie direkt von den neuen Meldepflichten für die aktive Veredelung bei CBAM-Waren betroffen. Dabei ist es jetzt besonders wichtig, dass Sie Ihre Prozesse dahin gehend anpassen: Wir erklären Ihnen, was Sie nun tun sollten und wie Sie die maßgeblichen Abteilungen wie Einkauf, Logistik/Lager, aber auch die Zoll- und Exportkontrolle geschickt mit einbeziehen.

Holger Schmidbaur

16.02.2026 · 1 Min Lesezeit

Verwenden Sie die neue Codierung Y422 bei der Zollanmeldung von CBAM-Waren

Die Zollbehörden verlangen die verpflichtende Nutzung der neuen CBAM‑Codierung. Nutzen Sie dafür den Code Y422, wenn CBAM‑relevante Waren in die aktive Veredelung überführt werden. Dieser Code zeigt an, dass die Ware CBAM‑pflichtig ist, aber im Veredelungsverkehr angemeldet wird. Tragen Sie den Code im entsprechenden Feld der Zollanmeldung ein, um die korrekte Verknüpfung mit den CBAM‑Vorgaben sicherzustellen.

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